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Vorsorgeuntersuchungen

Keine Verpflichtung, Patienten an Termine zu erinnern. ...mehr

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorge

OLG Koblenz:

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einen Arzt von der Verpflichtung freigesprochen, einen Patienten an Termine für erneute Vorsorgeuntersuchungen zu erinnern (Urteil vom 26.6.2010 Az.: 5 U 186/10). Der Fall betraf eine Klage gegen eine Frauenärztin. Diese hat eine Patientin nach einem ersten Verdacht auf eine Krebserkrankung nicht hinreichend auf weitere Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen bzw. darauf gedrängt, weitere Maßnahmen zu unternehmen. Das vorinstanzliche Landgericht sah darin eine Pflichtverletzung der Ärztin und verurteilte diese zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 30.000 €. Die Koblenzer Richter befanden es für ausreichend, wenn der Arzt auf die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen hinweist. Ob, wann und bei wem der Patient dann die Untersuchungen vornehmen lasse, sei ihm überlassen. Eine Nachfrage des bisher behandelnden Arztes sei schon deshalb unangemessen, weil diese einen Patienten sogar in Erklärungsnot bringen kann, wenn er sich beispielsweise für einen anderen Arzt entschieden hat.

Praxisbroschüre:

Erinnert eine Zahnklinik in einer Praxisbroschüre bzw. einem Werbeprospekt an halbjährliche Kontrollen für die siebenjährige Gewährleistung auf Zahnersatz, folgt daraus für den Patienten ebenfalls kein Anspruch auf Garantie. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az.: 5 U 141/09).

Stand: 15. August 2010

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